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Verfassungswidriger Bundestrojaner

Piraten NRW fordern sofortigen Stopp des Einsatzes

 

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des „Bundestrojaners“ veröffentlicht [1]. In dieser Analyse wird deutlich, dass die Überwachungssoftware unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann. Für die Übertragung von Daten der ausgespähten Rechner werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit für Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vorgegeben hat [2].

Die Software weist darüber hinaus gravierende Sicherheitslücken auf, die es Dritten auf einfache Weise ermöglichen, in Computer einzudringen, auf denen der „Bundestrojaner“ installiert ist. Dieser kann zudem Dateien jeder Art nachladen. Dem BKA wie auch Dritten wäre es somit möglich, über Nutzung von Webcam und Mikrofon private Wohnräume zu überwachen oder sogar durch Manipulation von Daten auf den Zielcomputern Beweise zu fälschen.

„Die vom CCC aufgedeckte Verschleierung der Fähigkeiten des Trojaners deuten auf einen vorsätzlichen Verfassungsbruch hin. So kurz nach dem Abhörskandal in Sachsen wird hier das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig zerstört und die Autorität des Bundesverfassungsgerichts untergraben“, äußerte Michele Marsching, der Landesvorsitzende der Piraten NRW. „Ebenso erschreckend ist das amateurhafte Vorgehen der Ermittlungsbehörden, sollte es sich bei der vom CCC aufgedeckten Schadsoftware tatsächlich um ein staatliches Überwachungs-Tool handeln.“

Die Piraten in NRW fordern, den Sachverhalt im Rahmen einer parlamentarischen Untersuchung unverzüglich und öffentlich aufzuklären, den Einsatz des „Bundestrojaners“ aufgrund der verfassungswidrigen Funktionen außerdem sofort zu stoppen.

Quellen:
[1] Mitteilung des CCC: http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

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