„Zum Teufel mit dem Tanzverbot!“ –
… unter diesem Motto trafen sich am Karfreitag um 19 Uhr etwa 300 Tänzerinnen, Tänzer und Zuschauer unter der Kreuzblume des Kölner Doms. Zeitgleich hatte die Piratenpartei in Gießen, Frankfurt und Kassel zum Flashmob aufgerufen. Spontan zogen weitere deutsche Städte nach.
Die Organisatoren in Köln blieben dabei anonym. Anlass des Protests war das Tanz- und Musikverbot, das in Deutschland nicht nur am Karfreitag angesetzt ist. Tatsächlich betrifft dieses Verbot je nach Bundesland bis zu 16 weitere kirchliche Feiertage, an denen es mehrstündig oder sogar ganztags gilt.
Die Piraten halten die Regelung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in der Freiheitsrechte der Bürger, für fragwürdig im Sinne des Grundgesetzes und auf jeden Fall für revisionsbedürftig. Begründungen für das antiquierte Gesetz sind heutzutage tatsächlich schwer zu finden. Finden doch Musik und Tanz anlässlich von Festtagen tatsächlich eine breite kulturelle Akzeptanz und werden auch in fast allen Religionen als Gott wohlgefällig angesehen. Die Ausübung des Glaubens ist in unserer säkularen Demokratie die Privatangelegenheit jedes einzelnen. Entsprechend entscheiden die Bürger selbst, wie sie sich seelisch erheben möchten, oder auch nicht“, meint Stefan Fricke, Landtagskandidat der Piraten aus Köln.
Am Karfreitag haben jedenfalls die Menschen in Köln einen stilvollen Weg gefunden, ihre Forderungen in die Öffentlichkeit zu bringen: Vor dem Dom bewegten sich einige hundert Tänzer mit Kopfhörern, gemeinsam oder allein, und von Außen betrachtet in nahezu vollständiger Stille. Damit zeigten sie Respekt gegenüber denen, die im Dom die Andacht suchten und boten gleichzeitig einen Denkanstoß der freudvollen und anmutigen Art. Dies fand auch in den Medien breite Resonanz. Es ist eine Basis, um nach dem Vorschlag der Piratenpartei eine Neubewertung des Gesetzes unter Mitsprache aller Interessensgruppen zu erreichen. (LHG)
Der Karfreitag ist der höchste evangelische Feiertag, nicht der höchste katholische Feiertag.