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Section Control auf Eis legen und Gutachten vorlegen – Piraten warnen vor gläsernen Autofahrern und Autofahrerinnen 

Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.08.2017 will das Ordnungsamt das Verfahren „Section Control“ (Abschnittskontrolle) an zwei Streckenabschnitten (Rheinufertunnel und  Herkulestunnel am Ende der A 57) in Köln testen. Section Control soll der Überwachung von Tempolimits im Straßenverkehr dienen: Alle Fahrzeuge werden beim Ein- und Austritt eines betimmten Abschnittes erfasst. Das ermöglicht die Messung ihrer Geschwindigkeit über die gesamte Strecke. Datenschutzrechtlich ist die Methode ein No-Go!

Eine Dissertation über Section Control kam im Jahr 2013 zu dem Ergebnis, dass Section Control keinen Vorteil gegenüber der klassischen, punktuellen Radarmessung biete. Daher sei dieser intensive und kostspielige Eingriff in den Datenschutz der Autofahrerinnen und -fahrer nicht erforderlich. Zudem stelle die Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Zu deren Aufdeckung und Verfolgung personenbezogene Daten über eine Vielzahl von Straßenverkehrsteilnehmern zu erheben und zu verarbeiten, sei nicht  angemessen. Auch andere kritisieren Section Control. Neben Kritikerinnen und Kritikern aus den Automobilverbänden und den Warnungen der Datenschutzbeauftragen der Länder warnt auch Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Vorstandsmitglied der „Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht“ beim Deutschen Anwaltverein, davor, dass Section Control ein weiterer Schritt in Richtung des gläsernen Autofahrers sei. Dem stimmen wir zu.

Thomas Hegenbarth, Mitglied des Verkehsausschusses: „Die Methode Section Control ist mehr als nur umstritten. Viele Datenschützerinnen, Datenschützer, Rechtsexperten, Rechtsexpertinnen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind gegen die Einführung solcher Systeme. Daher werden wir im nächsten Verkehrsausschuss Auskunft über die Pläne zur Umsetzung von Section Control in Köln einfordern. Ohne ein unabhängiges Rechtsgutachten müssen alle vorbereitenden Arbeiten des Ordnungsamts zunächst einmal auf Eis gelegt werden. Es ist datenschutzrechtlich fragwürdig und rechtlich umstritten,  Kennzeichen von Fahrzeugen aller Verkehrsteilnehmer flächendeckend zu erfassen – das sollte auch das Kölner Ordnungsamt respektieren. Ein Gutachten muss klären, ob solche teuren und fehleranfälligen Systeme wie die Abschnittskontrolle nicht einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub leisten. Für die Kölner Piraten ist eine verdachtslose Massenerfassung von Kennzeichen inakzeptabel!“

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