Electronic Arts (EA), eines der größten Unternehmen der digitalen Unterhaltungsindustrie, verstößt bei der Veröffentlichung von „Battlefield 3“ mit seiner Online-Vertriebsplattform „Origin“ eklatant gegen Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzrechte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen werden branchenweit vorsätzlich zu derart zeitraubenden Ausmaßen vergrößert, dass sie von den meisten Benutzern ungelesen akzeptiert werden. Dabei werden darin immer mehr Bedingungen versteckt, die gravierend gegen geltendes Recht verstoßen.
Im aktuellen Fall werden durch die neue Vertriebsplattform unter anderem Daten über Hardwareausstattung und installierte Programme gesammelt. Diese Daten werden dann mit personenbezogenen Daten zu sehr detaillierten Nutzerprofilen zusammengefügt und rechtswidrig im Ausland gespeichert, ohne dass der Benutzer dies merkt.
Kai Schmalenbach, 2. Vorsitzender im Landesverband NRW der Piratenpartei kommentiert: „Es ist ein skandalöser Trend in der Unterhaltungsindustrie, dass Unternehmen derart die Privatsphäre ihrer Nutzer verletzen und dieses verbraucherfeindliche Verhalten in ihren endlos langen AGB verstecken. Das Verhalten von EA, den Datenschutz auszuhebeln und die Privatsphäre seiner Kunden zu verletzten erinnert stark an das Ausspionieren persönlicher Daten durch den Staatstrojaner.“
Mit dem kurz bevorstehenden Verkaufsstart des Titels „Battlefield 3“ versucht EA eine Software im Markt zu platzieren, die sich nur unwesentlich von Spyware unterscheidet und üblicherweise von Antivirensoftware bekämpft werden soll.
„Der aktuelle Fall ist das jüngste Beispiel einer ganzen Reihe an Zumutungen, die die Distributoren der Unterhaltungsbranche ihren Kunden aufbürden. Mit derartigen Kopierschutzsystemen werden sukzessive sämtliche Verbraucherrechte außer Kraft gesetzt.“ ergänzt Sebastian Kreutz, einer der Mitbegründer von Pirate Gaming.
Kai Schmalenbach und Sebastian Kreutz erklären weiterhin: „Wir fordern die Unterhaltungsindustrie zur Einhaltung geltender Gesetze auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen nicht dem Zweck, sich um geltende Rechtssprechung zu drücken. Wie bereits im Bundesdatenschutzgesetz verankert, fordern wir dem Nutzer die bedingungslose Kontrolle über seine Daten zu geben. Dazu zählt eine transparente Aufklärung über zu erhebende Daten sowie ein ‚Opt-In-Verfahren‘, bei dem der Nutzer explizit der Datenübermittlung zustimmen muss. Dabei dürfen dem Nutzer keine Nachteile durch Widerruf entstehen.“
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