Flashmob: Tanzen gegen das Tanzverbot

Wir stellen damit nicht die freie Religionsausübung infrage

Tanzen gegen das Tanzverbot 2018

Wie jedes Jahr, tanzen wir Piraten auch diesen Karfreitag wieder gegen das Tanzverbot. Einige Christen fühlen sich dadurch angegriffen, aber das ist kein Angriff auf ihren Glauben. Es geht nicht nur um Tanzen, und nicht nur um einen Tag. Auf der Rückseite seht ihr eine Tabelle mit allen stillen Feiertagen, an denen Tanzen und vieles weitere verboten ist. Je nach Bundesland sind das zwischen drei und fünfzehn Tage im Jahr – der Karfreitag steht hier nur stellvertretend.

Wie jedes Jahr, tanzen wir Piraten auch diesen Karfreitag wieder gegen das Tanzverbot. Einige Christen fühlen sich dadurch angegriffen, aber das ist kein Angriff auf ihren Glauben. Es geht nicht nur um Tanzen, und nicht nur um einen Tag. Auf der Rückseite seht ihr eine Tabelle mit allen stillen Feiertagen, an denen Tanzen und vieles weitere verboten ist. Je nach Bundesland sind das zwischen drei und fünfzehn Tage im Jahr – der Karfreitag steht hier nur stellvertretend.

Was ist verboten / muss geschlossen bleiben?

 

Nicht nur Tanzen ist an den stillen Feiertagen untersagt. Die Liste der Verbote ist lang:

 

Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen Ausstellungen, gewerblich
Autowaschanlagen Diskotheken
Fahrschulen Flohmärkte (auch privat)
Freizeitanlagen Kino
Konzerte (auch wohltätiger Art) Märkte, gewerblich
Mitfahrzentralen Musikalische und unterhaltende Darbietungen in Gaststätten
Pferderennen Poetry Slams
Private Wohnungsumzüge Spielautomaten
Spielhallen und -casinos Sportveranstaltungen
Tanzveranstaltungen Theater
Videotheken Volksfeste
Waschsalons Zirkusvorführungen

Viele Filme dürfen an den stillen Feiertagen nicht im Fernsehen gezeigt werden; die Liste umfasst inzwischen mehr als 750 Titel und wird jedes Jahr um weitere Titel ergänzt.

Argumente:

Pro: Contra:
Ein Ruhetag tut gut, wir müssen ohnehin unser Leben entschleunigen. Erzwungene Ruhe ist keine Ruhe, sondern wird von den meisten Menschen als zusätzlicher Stress empfunden.
Wir haben Religionsfreiheit im Grundgesetz! Religionsfreiheit bedeutet nicht, andere zur Einhaltung der eigenen religiösen Vorstellungen zwingen zu dürfen.
„Andere Länder verbieten aber…“ Die Gesetze anderer Länder sind nicht und dürfen nicht Maßstab für unsere Gesetze sein.
„Aber den freien Tag mitnehmen! Dann geht doch arbeiten!“ Jeder vierte in Deutschland arbeitet in einem Bereich, in dem auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird; jeder achte hat an diesen Tagen Dienst. Darüber hinaus üben viele Ehrenamtler ihr Amt auch an Feiertagen aus.

 

Impressionen

 

 

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