Bundesprogramm

Stand: 29.11.2012

  • 2.1 Mehr Teilhabe
  • 2.2 Neue Wege erkennen
  • 2.3 Gewaltenteilung und Freiheit stärken
  • 2.4 Mehr Demokratie beim Wählen
  • 3 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung
  • 4 Patentwesen
  • 5 Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur
  • 6 Teilhabe am digitalen Leben
  • 7 Privatsphäre und Datenschutz
  • 8 Transparenz des Staatswesens
  • 9 Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten
  • 10 Bildung
  • 11 Wissenschaft und Forschung
  • 12 Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
  • 13 Geschlechter- und Familienpolitik
  • 14 Umwelt
  • 15 Landwirtschaft
  • 16 Für die Vielfalt in der Gesellschaft
  • 17 Gesundheitspolitik
  • 18 Drogenpolitik
  • 19 Suchtpolitik
  • 20 Jugendschutz
  • 21 Whistleblowerschutz
  • 22 Recht
  • 23 Informationsfreiheitsgesetze
  • 24 Wirtschaft und Finanzen
  • 25 Rentenpolitik
  • 26 Europa
  • 27 Außen- und Sicherheitspolitik

    Präambel

    Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz
    aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in
    bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in
    einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die
    staatliche Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst.
    Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit
    demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates
    zu gestalten dahin.

    Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch
    Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche,
    wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den
    Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese
    Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären,
    globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor
    internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als
    wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der
    Freiheit fälschlicherweise verstummen.

    Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und
    Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der
    zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine
    demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale
    Ordnung entstehen.

    Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten
    Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.

    Die Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen
    konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen
    Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzeitig glauben wir, dass
    diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen
    Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in
    diesem Spektrum uns in unserem gemeinsamen Streben nach Wahrung der
    Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein
    würde.
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    Mehr Demokratie wagen

    Die Piratenpartei Deutschland sieht Demokratie als die
    bestmögliche Herrschaftsform, da nur eine echte Demokratie ein
    faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen
    Einzelner innerhalb des Staates ermöglicht.
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    Mehr Teilhabe

    Wir Piraten streben eine möglichst hohe demokratische
    Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der
    Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen
    Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die
    Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu
    fördern.
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    Neue Wege erkennen

    Digitale Medien erhöhen die Geschwindigkeit des
    Informationsaustausches in der Gesellschaft enorm. Es ist in der
    heutigen Zeit ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu
    durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Das alles ermöglicht
    ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung
    von Macht im Staate; vor allem dezentralere Verwaltungen und die
    Einführung verteilter Systeme werden auf diese Weise stark
    vereinfacht.

    Die digitale Revolution ermöglicht der Menschheit eine
    Weiterentwicklung der Demokratie, bei der die Freiheit, die
    Grundrechte, vor allem die Meinungsfreiheit sowie die
    Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen gestärkt werden können.
    Die Piratenpartei sieht es als Ihre Aufgabe an, die Anpassung der
    gelebten Demokratie in der Bundesrepublik an die neuen Möglichkeiten
    des 21. Jahrhunderts zu begleiten und zu gestalten.
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    Gewaltenteilung
    und Freiheit stärken

    Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat
    erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit
    der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu
    stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der
    Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

    Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne
    Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl
    überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute,
    dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame
    Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer
    Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren
    der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu
    ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als
    wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

    Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die
    Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor
    Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu
    schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet dort seine Grenzen, wo
    die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt
    wird.
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    Mehr Demokratie
    beim Wählen

    Wir Piraten setzen uns für mehr Freiheit und Unabhängigkeit des
    einzelnen Abgeordneten in den Parlamenten ein. Um Fraktionsdisziplin
    und Parteiendruck zu verringern, muss der Einfluss der Wähler auf
    die personale Zusammensetzung der Parlamente gestärkt werden. Zu
    diesem Zweck ist auch für die Wahlen auf Bundes- und Landesebene die
    Möglichkeit zu schaffen, Kandidaten verschiedener Parteien zu wählen
    (Panaschieren) und auch gezielt einzelne Kandidaten durch Kumulieren
    zu stärken. Der Einfluss taktischer Stimmabgabe ist zu verringern,
    damit kleine und neue Parteien ihr reales Wählerpotential
    ausschöpfen können.
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    Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

    Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit
    zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar
    zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der
    vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede
    bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und
    führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die
    Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu
    warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des
    Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen
    Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so
    genanntem „geistigem Eigentum“ basieren, welches der
    angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen
    steht.
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    Keine
    Beschränkung der Kopierbarkeit

    Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung
    von Werken be- oder verhindern („Kopierschutz“, „DRM“,
    usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem
    freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von
    künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint
    uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

    Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die
    berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen
    inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der
    Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende
    Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen
    könnte.

    Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die
    Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren
    Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem
    gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die
    indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei
    Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
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    Freies Kopieren
    und freie Nutzung

    Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken
    technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende
    Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als
    gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der
    allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir
    sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung
    und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und
    die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender
    Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

    Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig
    belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen
    Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem
    Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden
    Marktstrukturen machen können.

    Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren,
    Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu
    legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine
    Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn
    dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale,
    technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft
    dar.
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    Förderung der Kultur

    Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken,
    insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern.
    Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen
    Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende
    negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit
    abgemindert werden.
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    Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

    Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk
    in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird
    einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen
    Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu
    Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die
    Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen
    Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken
    in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im
    Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von
    essentieller Wichtigkeit.

    Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire
    Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt
    insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von
    Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im
    TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
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    Patentwesen

    Im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter
    entwickeln sich die weltweit herrschenden Patentregelungen teilweise
    vom Innovationsanreiz zum Innovationshemmnis. Der Versuch, mit
    althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den
    grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger
    gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der
    Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie
    und im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für die
    Gesellschaft von morgen dar. Grundsätzlich wollen wir einen freieren
    Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen
    Patentpraxis erreichen. Wir fordern, dass das Patentsystem reformiert
    oder durch sinnvollere Regelungen ersetzt wird. Keinesfalls darf es
    durch innovationsfeindliche Regelungen ergänzt werden.
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    Abbau
    privater Monopole und offene Märkte

    Generell sind ein zunehmender Abbau von Monopolen und eine Öffnung
    der Märkte erklärtes politisches Ziel unserer Partei. Patente als
    staatlich garantierte privatwirtschaftliche Monopole stellen
    grundsätzlich eine künstliche Einschränkung der allgemeinen
    Wohlfahrt dar, die einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung
    bedarf.

    Stellt die Patentierung industrieller Güter in der Vergangenheit
    auch nach allgemeiner Ansicht eine (weder belegbare, noch
    widerlegbare) Erfolgsgeschichte dar, so haben sich doch die sozialen
    und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erfindens in der
    postindustriellen und globalisierten Gesellschaft grundlegend
    gewandelt. Der verstärkt internationale Wettbewerb führt darüber
    hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems,
    bei der man oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr
    erkennen kann. Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten wollen wir
    daher Einhalt gebieten. Patentierung von Trivialitäten oder sogar
    die Blockierung des Fortschritts durch Patente soll unter allen
    Umständen verhindert werden.

    Dies gilt auch und im Besonderen für den Bereich der
    Pharmaindustrie. Der hohe Geldbedarf und die monopolartige Struktur
    dieses Marktes bedürfen einer Reorganisation, um die
    gesellschaftlichen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und nicht durch
    Blockaden und zum Vorteil Einzelner zu vergeuden. Patente auf
    Pharmazeutika haben darüber hinaus zum Teil ethisch höchst
    verwerfliche Auswirkungen.
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    Patente in
    der Informationsgesellschaft

    Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft
    zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen
    und Information und deren Erschließung abhängig.

    Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems
    zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und
    Kultur der Menschheit diametral entgegen.

    Wir lehnen Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und
    auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und
    unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der
    Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne
    Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein
    Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute
    Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz
    Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor
    Patente völlig unnötig sind.
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    Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

    In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft
    ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger
    jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und
    Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese
    Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über
    Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Sie
    versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen
    und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.
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    Offene Standards

    Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle
    Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese
    Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen
    Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit
    verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher
    Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener
    Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz
    und die Verbreitung von Offenen Standards ein. Denn so wird die
    Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier
    Wettbewerb technischer Lösungen möglich.

    Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder
    Format, das

    1. vollständig, öffentlich, ohne
      Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich
      ist, bewertet und benutzt werden kann,

    2. ohne Komponenten oder
      Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die
      selbst nicht dieser Definition entsprechen,

    3. frei ist von juristischen oder
      technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder
      jeglichem Geschäftsmodell einschränken,

    4. unabhängig von einem einzelnen
      Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der
      einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten
      offen steht,

    5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen
      Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig
      freie Implementierung.

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    Freie Software

    Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von allen
    uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert
    werden kann. Diese sogenannte Freie Software garantiert ihren
    Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die
    Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und
    diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln.
    Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie
    und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere Bildungseinrichtungen
    und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf
    hinarbeiten ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Software
    umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen
    Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu
    reduzieren.
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    Teilhabe am digitalen
    Leben

    Der Wandel zur digitalen Gesellschaft stellt einen enormen
    Entwicklungssprung dar. Sie wirkt sich massiv auf unser soziales
    Leben, politische Prozesse und unser wirtschaftliches Handeln aus.
    Freie Kommunikation wirkt wie ein Katalysator für die
    Weiterentwicklung der Gesellschaft und legt mit den neuen digitalen
    Technologien bisher ungeahnte Potenziale frei. Der freie
    Informationsfluss schafft mündige Bürger, die in der Lage sind ihre
    Freiheit wirkungsvoll gegen totalitäre Tendenzen zu verteidigen. Die
    freie Vernetzung ermöglicht es Angebot und Nachfrage aller Art
    einfach zusammenzubringen. Die Möglichkeiten der digitalen
    Kommunikation sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr
    wegzudenken und müssen auch durch staatliches Handeln sichergestellt
    und sogar gefördert werden.
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    Zugang zur
    digitalen Kommunikation

    Die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, hat
    bereits einen hohen Stellenwert und gewinnt immer weiter an
    Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte
    Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr
    möglich.

    Der Zugang zur digitalen Kommunikation ermöglicht es voll am
    sozialen Leben teilzuhaben, frei zu publizieren, sich Zugang zu
    öffentlichen Informationen zu verschaffen und sich damit
    weiterzubilden, sowie sich auch online wirtschaftlich oder kulturell
    zu betätigen. Er darf weder dauerhaft noch temporär und weder
    vollständig noch teilweise unterbunden werden.

    Stattdessen muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der
    Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen
    Kommunikation erhält. Dieser muss auch in ländlichen Regionen die
    notwendige Qualität und Datenübertragungsrate anbieten, um an den
    gängigen Nutzungsmöglichkeiten voll teilhaben zu können. Keine
    Ortschaft darf von der vollwertigen Teilhabe am digitalen Leben
    ausgeschlossen sein, weder im Festnetz noch bei der mobilen Nutzung.
    Zu diesem Zweck müssen die verfügbaren Frequenzen einer breiten,
    zivilen und demokratischen Nutzung zur Verfügung stehen. Bei der
    Reservierung und Vergabe von Frequenzbereichen muss der
    gesellschaftliche Nutzen ihrer Verwendung und die Bereitstellung
    eines Zugangs für alle Interessierten Vorrang vor monetären
    Interessen haben.

    Um wirtschaftliche Hindernisse am Zugang zur digitalen
    Kommunikation auszuräumen, ist jedem Mitglied der Gesellschaft
    eindeutig das Recht zur Teilhabe zuzusprechen. Für alle, die nicht
    die finanziellen Mittel haben, um die technischen Voraussetzungen
    dafür zu schaffen, müssen die sozialen Sicherungssysteme den Erwerb
    und Betrieb der notwendigen Technik ermöglichen.
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    Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Kommunikation

    Die digitale Gesellschaft teilt sich für ihre Kommunikation das
    weltumspannende Internet und viele daran angeschlossene
    Teilnetzwerke, die von einer Vielzahl an Providern betrieben werden.
    Sie bilden einen virtuellen öffentlichen Raum, dessen Nutzung jedem
    gleichermaßen zur Verfügung stehen muss. Die Kontrolle über diesen
    virtuellen öffentlichen Raum durch die Betreiber seiner
    Teilnetzwerke darf nicht dazu genutzt werden einzelne
    Kommunikationsteilnehmer gezielt einzuschränken. Sowohl die Anbieter
    eines Dienstes als auch dessen Konsumenten würden von einer
    gezielten Sperrung oder Drosselung ihrer Übertragungen auf
    inakzeptable Weise eingeschränkt. Nur wenn jeder Nutzer und jeder
    Dienst, der von ihm angeboten wird, gleich behandelt wird, kann sich
    auch jeder in gleichem Maße frei im Internet entfalten. Die
    Diskriminierung einzelner würde die Monopolbildung fördern, die
    Innovationskraft des Internets insgesamt schmälern und zu
    Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen.

    Um die Freiheit im Internet für alle zu erhalten, muss die
    Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die
    Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden.
    Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die
    Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf
    diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein
    entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

    Der Ausbau der Netze und ihre Modernisierung müssen auf Dauer
    sichergestellt werden. Er darf nicht durch Monopolbildung auf den
    Kommunikationswegen gefährdet werden. Um durch permanenten
    Wettbewerb Investitionen und neue Innovationen zu fördern, dürfen
    keine neuen Infrastrukturmonopole gewährt und keine alten weiter
    aufrechterhalten werden. Stattdessen muss eine hohe Dezentralisierung
    angestrebt werden, insbesondere durch Förderung von
    nichtkommerziellen Projekten, die in diesem Sinne agieren.

    Die Garantie der freien und gleichberechtigten Nutzung des
    öffentlichen Teils des Internets muss vom Staat nicht nur gegen die
    Interessen der Firmen durchgesetzt werden, die ihn betreiben, sondern
    auch selbst abgegeben werden. Einen staatlichen Zwang zur Filterung
    oder Manipulation der übertragenen Daten darf es nicht geben. Eine
    konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann
    nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich
    ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder
    Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden
    Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt
    und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets
    nicht erlaubt werden.

    Die Bekämpfung von Kriminalität im Internet muss dort
    stattfinden, wo sie am wirkungsvollsten ist: Bei den Absendern und
    Empfängern der unzulässigen Daten. Sie ist die Aufgabe der
    staatlichen Behörden, die dafür mit dem Gewaltmonopol ausgestattet
    wurden. Es ist nicht die Aufgabe von Zugangsprovidern und
    Netzbetreibern gegen Kriminalität im virtuellen öffentlichen Raum
    Internet vorzugehen. Sie dürfen daher nicht zu
    privatwirtschaftlichen Ermittlungsbehörden gemacht, mit Kompetenzen
    zur eigenmächtigen Gefahrenabwehr ausgestattet oder sogar zum
    Strafvollzug eingesetzt werden. Diese Provider sind dafür
    verantwortlich, dass der ordentliche Betrieb des freien Internets
    gesichert und der Zugang dazu allen Mitgliedern der Gesellschaft zur
    Verfügung gestellt wird, nicht jedoch wofür diese ihre Netzwerke
    verwenden. Sie dürfen nicht für die kriminellen Handlungen ihrer
    Kunden verantwortlich gemacht und in Haftung genommen werden.
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    Umgang mit
    digitaler Technologie lernen

    Das Internet und weitere digitale Medien führen unweigerlich zu
    großen gesellschaftlichen Umbrüchen. Sie erweitern die
    Möglichkeiten zur freien Entfaltung und erschaffen dadurch neue
    Chancen und Risiken. Eine moderne Gesellschaft muss sich diese
    Entwicklungen zu Nutze machen, indem sie sie wissenschaftlich
    begleitet und die erworbene Medienkompetenz an alle ihre Mitglieder
    weitergibt. Jeder muss in der Lage sein von neuen Errungenschaften zu
    profitieren und sich durch einen kompetenten und kritischen Umgang
    mit den Medien vor Gefahren schützen können.

    Zur Vermittlung von Medienkompetenz müssen die Schulen sowohl
    inhaltlich als auch technisch immer auf der Höhe der Zeit sein. Der
    kritische Umgang mit modernen Medien, ihre effektive Nutzung und die
    kreative Gestaltung müssen in Bildungseinrichtungen fest in den
    Lehrauftrag integriert werden. Dabei kommt neben den Schulen auch den
    Eltern eine wichtige Rolle zu. In der komplexen Medienwelt müssen
    die Eltern die notwendige Hilfe bekommen, um mit der Entwicklung
    schritthalten zu können. Für eine gelungene Erziehung müssen sie
    die Welt, in der ihre Kinder aufwachsen, ihre Möglichkeiten und
    Gefahren kennen und verstehen.

    Bei dieser rasanten Entwicklung darf niemand einfach
    zurückgelassen werden. Auch ältere Menschen müssen die Möglichkeit
    haben so umfänglich am digitalen gesellschaftlichen Leben
    teilzunehmen, wie sie es wünschen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen
    der Gesellschaft auf dem Gebiet der Medienkompetenz müssen daher
    auch älteren Generationen über Bildungsangebote aller Art zur
    Verfügung gestellt werden. Die speziellen Bedürfnisse von Senioren
    sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie eine generelle
    Barrierearmut. Sie müssen in elementaren Bereichen der Medien
    gefördert und bei staatlichen Angeboten berücksichtigt werden.
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    Digitale
    Gesellschaft weltweit

    Die freie Kommunikation über digitale Netzwerke ermöglicht
    unserer Gesellschaft die klassischen Freiheitsrechte wie die
    Meinungsfreiheit und die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu
    stärken. Sie schafft informierte Bürger und stärkt den
    demokratischen Diskurs, während neue Wirtschaftsbereiche entstehen
    und zum Wohlstand der Gesellschaft beitragen. Anstrengungen zur
    Etablierung freier Kommunikationsnetzwerke sind daher auch in anderen
    Ländern zu begrüßen und zu unterstützen. Sie ermöglichen
    weltweit demokratischere Regierungsformen, informiertere und
    tolerantere Gesellschaften und damit stabilere Strukturen. Der Aufbau
    freier Kommunikationsnetzwerke muss – wo immer sinnvoll – zu einem
    Teil der deutschen Entwicklungshilfe werden.

    Freie Kommunikationsnetzwerke werden weltweit immer wieder von
    Zensurbestrebungen bedroht. Diese richten sich dabei in der Regel
    gegen die eigene Bevölkerung und gegen die Freiheit der eigenen
    Bürger. Zensur darf auch in anderen Ländern in keinem Fall von der
    Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden. Die technischen
    Voraussetzungen dafür dürfen nicht selbst geschaffen und bei
    anderen nicht akzeptiert werden. Initiativen – politischer wie
    technischer Natur – zur Untergrabung von Filtersystemen sind im
    Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu unterstützen.
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    Privatsphäre und
    Datenschutz

    Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten
    Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne
    freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der
    Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft
    und verteidigt.

    Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen,
    deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem
    einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle
    gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben
    aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die
    überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie
    technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und
    Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung
    entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum
    Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir
    Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin
    wollen wir auf keinen Fall.
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    Privatsphäre

    Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares
    Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und
    das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung
    nicht zu verwirklichen.

    Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen
    kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch
    gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürger
    beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies
    eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf
    Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität
    garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe
    personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in
    jedem Falle zu unterbleiben.

    Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen
    Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder
    die Überwachung eines Bürgers darf der Regierung nur im Falle eines
    sicheren Verdachts erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen
    begehen wird. In allen anderen Fällen soll die Regierung annehmen,
    ihre Bürger seien unschuldig, und sie in Ruhe lassen. Diesem
    Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben
    werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei
    sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.

    Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von
    Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung,
    sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen
    Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus
    ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der
    internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und
    der Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume,
    fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen
    Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen.

    In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme
    (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch
    staatliche Stellen erkennen wir immer einen
    unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung
    der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
    Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich
    privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit
    unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar.
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    Informationelle
    Selbstbestimmung

    Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu
    kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die
    Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue
    Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die
    persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die
    Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person
    herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den
    Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich
    unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf
    Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

    Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern
    aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische
    Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau
    zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Generell
    müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die
    Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und
    schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade
    weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information,
    Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit,
    Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen
    Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden
    und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle
    Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.
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    Transparenz des
    Staatswesens

    In der heutigen Gesellschaft ist eine rapide Entwicklung zu
    beobachten. Immer mehr Informationen werden angehäuft, die in immer
    stärkerer Weise miteinander verknüpft werden. Verknüpfte
    Informationen aber werden zu Wissen, Wissen wiederum bedeutet Macht.
    Verengt sich also der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von
    Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von
    Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche
    Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt und so letztendlich
    den demokratischen Prozess einer freiheitlichen Gesellschaft
    gefährdet. Dieser basiert nämlich auf einer möglichst breiten
    Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der
    gesellschaftlichen Vorgänge und ist somit unvereinbar mit dem
    Informationsvorsprung, den Wenige auf Kosten der Allgemeinheit zu
    sichern versuchen. Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und
    Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein
    fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen
    Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.

    Die aktuelle Lage in Deutschland wird bestimmt durch eine Vielzahl
    unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den
    vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns und nur wenig ist bisher
    vom „Prinzip der Geheimhaltung“ zugunsten eines „Prinzips
    der Öffentlichkeit“ verändert worden, obwohl dies auf
    treffende Weise die Weichenstellung für eine moderne Gesellschaft im
    21. Jahrhundert, auch unter Berücksichtigung der weitreichenden
    Möglichkeiten der Neuen Medien, verdeutlicht. Verwaltung und Politik
    müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem
    Bürger ihren Dienstleistungscharakter anerkennen und sich
    grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die
    Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu
    ermöglichen.

    Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger
    ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen
    transparent gemacht werden. Negative Beispiele dafür sind die
    Geheimhaltung des Mautvertrages vor dem Souverän und seinen
    gewählten Vertretern, sowie die undemokratische Einführung von
    Wahlmaschinen, die geeignet sind, das primäre Element der
    Demokratie, die Wahl, zu beschädigen.

    Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller
    staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:

    • Jeder Bürger hat unabhängig von
      der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf
      allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge
      und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden
      Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches
      Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.

    • Seine Schranken findet dieses
      Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der
      nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und
      ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und
      eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden
      oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.

    • Die Auskunftsstelle ist
      verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in
      Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um
      eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.

    • Die Verweigerung des Zugangs muss
      schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von
      betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem
      Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle
      gewährt werden muss.

    • Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl
      regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu
      veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von
      Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen
      jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des
      Auskunftsrechts.

    Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten,
    die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen
    Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen
    grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten
    staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine
    automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten
    und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen
    Zugriff ausbauen.

    Die Abkehr vom „Prinzip der Geheimhaltung“, der
    Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen
    Staatsbegriffs, und die Betonung des „Prinzips der
    Öffentlichkeit“, das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt
    staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen
    Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für
    eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und
    demokratischen Ordnung.

    Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für
    Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu
    verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen.
    Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu
    gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

    Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit
    richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der
    Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der
    Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von
    Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

    Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere
    Polizisten zu verhindern oder – falls dies nicht möglich ist – zu
    melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren.
    Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes
    Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind
    strafrechtlich zu sanktionieren.
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    Offene
    Verträge mit der Wirtschaft

    Verträge zwischen öffentlichen
    Einrichtungen/Behörden/Regierung/etc. und Privatfirmen müssen im
    Sinne des transparenten Staates öffentlich sein.

    • Geheimverträge mit
      Privatunternehmen sind generell abzulehnen.

    • Bisher getroffene Verträge sind
      der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    • Alle Ausschreibungen sind
      transparent und öffentlich durchzuführen. Nach der Vergabe sind
      alle Angebote zu veröffentlichen, sowie die Begründung für die
      Zuschläge.

    • Ausschreibungen sind so zu
      gestalten, dass sie nicht nur von einem schon vorher bestimmten
      Unternehmen erfüllt werden können.

    • Verträge sind so zu gestalten,
      dass von der Auftragsdurchführung keine größeren Gefahren für
      Mensch und Umwelt ausgehen, als wenn der Staat sie selbst übernimmt.

    • Informationen über Verträge, die mit dem Staat (Bürger,
      Steuerzahler) abgeschlossen werden, müssen grundsätzlich
      öffentlich sein und nicht nur einem sehr begrenzten Kreis der
      Staatsvertreter zugänglich. Auf angebliche Firmengeheimnisse (wie
      z.B. Kosten, Gewinnversprechen), die in Verträgen eingegangen
      werden, kann keine Rücksicht genommen werden. In begründeten
      Fällen, wie bei Gefahr für Leib und Leben, kann eine zeitlich
      begrenzte Ausnahme (z.B. maximal 10 Jahre) definiert werden, in
      denen bestimmte Informationen von Verträgen unter Verschluss
      gehalten werden können.

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    Freier
    Zugang zu öffentlichen Inhalten

    Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle
    durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher
    Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei
    zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch
    Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel
    erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur
    Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie
    kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. Ausnahmen von der
    Veröffentlichungspflicht sind nur bei schwerwiegenden Gründen
    möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt
    werden.

    Die Piratenpartei steht für konsequente Demokratie, Offenheit und
    Transparenz. Wir wollen, dass jeder Mensch prinzipiell in die Lage
    versetzt wird, die Arbeitsweise aller öffentlichen und öffentlich
    finanzierten Stellen im Detail zu verstehen und zu bewerten
    (Informationsfreiheit). Dies setzt voraus, dass die dort anfallenden
    Informationen sofort, ungefragt, standardisiert, dauerhaft und frei
    verfügbar gemacht werden (Open Data). Den Bürgern als mittelbare
    Auftraggeber ist das Recht einzuräumen, öffentlich finanzierte
    Inhalte nach Belieben abzurufen, zu verwenden und weiterzugeben (Open
    Commons). Wir stellen uns klar gegen Geheimniskrämerei, Abschottung
    und falsch verstandenes Konkurrenzdenken innerhalb des öffentlichen
    Sektors, den wir durch frei kommunizierbares Wissen deutlich
    effizienter, durchschaubarer und kontrollierbarer machen wollen.
    Besonders im wissenschaftlichen Bereich muss die Vergabe von
    Fördermitteln an die freie Veröffentlichung der erlangten
    Erkenntnisse geknüpft werden (Open Access).
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    Bildung


    Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft

    Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und
    Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft
    essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen
    Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe
    zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen
    institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur
    mündigen, kritischen und sozialen Person. Dabei sollen die Belange
    des Lernenden im Vordergrund stehen.

    Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur
    im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern
    auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer
    Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der
    deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe
    und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher
    Wohlstand auf Dauer gesichert werden können.

    Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
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    Die
    öffentliche Bildungsinfrastruktur

    Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller.
    Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des
    Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene
    Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu
    stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist
    grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die
    bestehenden Lehrinhalte hat.

    Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung
    ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist
    auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten
    dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien
    Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird.
    Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht
    einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche
    Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen.

    Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in
    Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen.
    Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung
    gegenseitig ergänzen und fördern.
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    Bildung als
    individueller Prozess

    Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen,
    Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den
    Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen
    abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben
    starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der
    Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die
    Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei
    den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.

    Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren
    Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen
    Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine
    sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine
    kritische Quellenbewertung.
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    Demokratisierung
    der Bildungseinrichtungen

    Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und
    Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens.
    Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen
    Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine
    demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den
    Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der
    Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen.
    Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt,
    die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das
    Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen
    gestärkt.
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    Frühkindliche Bildung

    Die frühkindliche Bildung hat für die Ziele der Piratenpartei
    zentrale Bedeutung. Ihre Aufgabe ist es, alle Kinder – trotz
    bestehender Unterschiede – in den persönlichen Kompetenzen so zu
    fördern, dass sie unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen
    Herkunft sowie ungeachtet möglicher körperlich oder seelisch
    bedingter Nachteile oder Entwicklungsverzögerungen mit möglichst
    guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen.

    Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf
    Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise
    arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten
    für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. Ziel der Piraten ist
    außerdem die Anerkennung eines konkreten Bildungsauftrags an
    Kindertagesstätten und die Finanzierung entsprechend der Regelung
    für Schulen.
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    Medienkompetenz

    Das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen
    in unterschiedlichsten Darstellungen wird in Zukunft immer wichtiger.
    Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen
    Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten
    kann. Dementsprechend kommt der halbautomatischen Auswahl von
    Information – und dadurch dem Verständnis derselben – eine
    zunehmende Bedeutung zu. Das Verständnis der gefundenen Information
    wird einerseits durch die größere kulturelle Entfernung zu einigen
    der Autoren erschwert, gleichzeitig ergibt sich durch schnelle und
    umfangreiche Online-Nachschlagewerke die Möglichkeit, unbekannte
    Termini in Sekundenbruchteilen nachzuschlagen. Ein immer größerer
    Teil des zum Verständnis nötigen Wissens wird also nicht durch
    Allgemeinbildung geliefert, sondern bei Bedarf erworben.

    Der Bewertung von Informationen kommt in einer Zeit, da die
    Verbreitung derselben faktisch kostenlos ist, eine große Bedeutung
    zu. Jede fähige Interessengruppe ist bemüht, ihre eigene Sicht der
    Welt auf so vielen Informationskanälen wie möglich zu verbreiten.
    Durch die vernachlässigbaren Kosten gelingt dies in einem viel
    größeren Maße als früher. Gleichzeitig wandelt sich die
    klassische journalistische Medienlandschaft, so dass einige der
    Aufgaben, die früher von professionellen Journalisten erledigt
    wurden, nun von jedem einzelnen Leser geleistet werden müssen. Noch
    dazu kommt, dass die natürliche Heuristik, einigen
    Darreichungsformen von Informationen mehr zu vertrauen als anderen,
    inzwischen durch Fortschritte in der Bild- und Videobearbeitung fast
    nutzlos geworden ist. Die (Werbe-)Psychologie arbeitet aktiv daran,
    Menschen auch unterbewusst zu beeinflussen. Hier muss Medienkompetenz
    auch für Musik sowie olfaktorische Reize geübt werden.
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    Lernziele statt
    Lehrpläne

    Jeder Unterricht hat das Ziel, den Lernenden etwas ihnen bisher
    Unbekanntes bekannt zu machen oder etwas bereits Bekanntes durch
    Wiederholung im Gedächtnis zu festigen. Dies geschieht entweder
    durch bewusste Beschäftigung der Lernenden mit einem Thema oder
    durch Erlernen von Verhaltensweisen und Verfahren während der
    Beschäftigung mit einem anderen Thema. Sofern die Wahl von Themen
    oder Verfahrensweisen für das Lernziel nicht von besonderer
    Bedeutung ist, wird sie von den Lernenden getroffen.

    Den Lernenden soll bekannt sein, welches Lernziel jeweils verfolgt
    wird. Die Lernziele ergeben sich so, dass die allgemeinen Ziele der
    Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und
    den Interessen der Lernenden möglichst weitgehend erreicht
    werden.
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    Wissenschaft und
    Forschung


    Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

    Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht
    nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch
    für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten
    Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des
    wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung
    und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige
    gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige
    wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die
    Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären
    Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.

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